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Sicherheit auf der Piste
Ihre Sicherheit auf den Pisten
Was tun im Falle eines Unfalls?
Kontaktieren Sie umgehend die Pistenleitstelle, wählen Sie die 112 oder wenden Sie sich an das Personal der Liftanlagen.📞 04 79 07 85 66
Die 10 Regeln für Skifahrer!
Sie kennen sie noch nicht? Dann ist jetzt der perfekte Moment, sie zu lernen!Bevor Sie die Pisten des Berggebiets Les Arcs / Peisey-Vallandry in vollen Zügen genießen, werfen Sie einen Blick auf diese wichtigen Regeln, um sicher Ski zu fahren.

Planen Sie Ihre Richtungsänderungen im Voraus und schauen Sie weit voraus, um Ihre Fahrtrichtung anzupassen.

Auch wenn Sie ein erfahrener Skifahrer sind, passen Sie Ihre Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse und den Schneezustand an. Seien Sie besonders vorsichtig in Bereichen, in denen Skifahrer aller Niveaus unterwegs sind.

Der talwärts fahrende Skifahrer (unten) hat Vorrang, da er Sie nicht sehen kann.

Halten Sie beim Überholen immer einen ausreichenden Abstand. Seien Sie besonders vorsichtig bei Kindern, die plötzlich die Richtung ändern können.

Wie im Straßenverkehr gilt: Wer auf die Piste einfährt, muss sich vergewissern, dass die Strecke frei ist.

Nach einem Sturz bewegen Sie sich schnell an den Pistenrand, um andere Skifahrer nicht zu behindern und sich in Sicherheit zu bringen.

Wenn Sie Ihre Ausrüstung nach einem Sturz einsammeln, bleiben Sie gut sichtbar und am Pistenrand. Wenn Sie absteigen müssen, tun Sie dies ebenfalls am Rand der Piste.

Beachten Sie die Beschilderung und die Hinweise der Pistenretter. Sie sind zu Ihrer Sicherheit aufgestellt.

Kontaktieren Sie im Notfall den Pistendienst unter
+33(0)4 79 07 85 66 und geben Sie den Namen der Piste sowie die Nummer der Markierung an, an der sich der Unfall ereignet hat. Präzise Angaben ermöglichen eine schnelle Hilfeleistung.
+33(0)4 79 07 85 66 und geben Sie den Namen der Piste sowie die Nummer der Markierung an, an der sich der Unfall ereignet hat. Präzise Angaben ermöglichen eine schnelle Hilfeleistung.

Nach Schließung der Pisten ist das Befahren verboten. Die Pisten sind dann den Pistenfahrzeugen vorbehalten – Lebensgefahr!