La taxe de séjour Peisey-Vallandry

Die Kurtaxe wird vom Feriengast gezahlt und dient ausschließlich dazu, den Tourismus und die Gastfreundschaft in der Region zu fördern.

Verpflichtungen des Vermieters

Das Gesetz verpflichtet den Vermieter, diese Steuer im Namen der örtlichen Behörden einzuziehen. Der Vermieter eines Ferienobjekts muss daher:

  • Bei der Gemeinde registriert sein (Cerfa 14004*04 oder Cerfa 13566*03).
  • Eine Gewerbeanmeldung abgeben (Cerfa POi, auf deren Grundlage er eine SIRET-Nummer erhält).
  • Die Klassifizierung und den Steuerbetrag im Mietvertrag angeben.
  • Den aktuellen Kurtaxentarif in der Unterkunft anzeigen.
  • Die Steuer für jeden Aufenthalt erheben.
  • Ein Register über die Erhebungen führen.
  • Den eingenommenen Betrag dreimal jährlich zusammen mit der Gästeliste abführen.

Neuerungen

Die Gemeinden Peisey-Nancroix und Landry haben über ihren gemeinsamen Verband (SIVOM) eine spezialisierte Firma mit der Einziehung der Steuer in ihrem Gebiet beauftragt.

Cabinet Barbey Consulting
7 rue Blériot, 38100 Grenoble

Website der Firma

Online-Erklärung

Betroffene Unterkünfte

Alle Arten von klassifizierten und nicht klassifizierten Unterkünften unterliegen dieser Steuer:

  • Palast, Touristenhotel
  • Touristenresidenz
  • Ferienanlage
  • Gästezimmer, möblierte Unterkunft
  • Campingplatz
  • Wohnmobilparkplatz oder Stellplatz
  • Gruppenunterkunft

NB: Berghütten sind gemäß Artikel D.326-3 des Tourismusgesetzes von der Kurtaxe befreit. Kommerzielle Unterkünfte in Höhenlagen (Etappen- oder Gruppenunterkünfte) sind jedoch steuerpflichtig.

Klassifizierte Unterkunft

Die Klassifizierung erfolgt durch ATOUT FRANCE. Für die Klassifizierung möblierter Unterkünfte konsultieren Sie OT 73 in Chambéry.

Wer zahlt die Steuer?

Alle erwachsenen Feriengäste. Folgende Personen sind ausgenommen:

  • Inhaber eines Saisonarbeitsvertrags im Gebiet.
  • Personen, die in Notunterkünften oder vorübergehend umgesiedelt sind.
  • Personen, die in Unterkünften mit einer Miete von weniger als 1 € pro Nacht wohnen.
  • Minderjährige.

Wer zieht die Steuer ein?

Die Steuer wird vom Unterkunftsbesitzer oder einem Vermittler (Buchungsplattformen wie Airbnb, Booking usw.) eingezogen. Diese Verpflichtung gilt für alle Buchungsvermittler.

Wenn Sie sowohl direkt als auch über einen Vermittler vermieten, müssen Sie den Vermittler in der Gästeliste angeben.

Steuererklärung

Kontakt: 04 56 45 49 77

Online-Erklärung

Nützliche Dokumente

Gemeinde Peisey-Nancroix:

Email: peiseynancroix@taxesdesejours.fr

Gemeinde Landry:

Email: landry@taxesdesejours.fr